Freitag, 23. November 2012

Gepäckverlust: Airline muss pro Fluggast entschädigen


Gepäckverlust: Airline muss pro Fluggast entschädigen

Bild Die Airline muss bei Gepäckverlust pro Person entschädigenEine Airline muss bei Gepäckverlust ihre Kunden pro Person und pro Gepäckstück entschädigen, auch wenn der Koffer gemeinsam genutzt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-410/11).

Für nicht mehr auffindbares gemeinsames Gepäck muss die Airline ihre Kunden pro Person und pro Gepäckstück entschädigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Selbst wenn sich Passagiere einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Schadenersatz.
Beispielsweise könne dieser Fall bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, so die Richter. Im behandelten Fall aus dem Jahr 2008 hatte eine aus vier Personen bestehende Familie die spanische Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck abhanden gekommen war. Alle Vier verlangten von Iberia Schadenersatz in Höhe von 1.100 Euro pro Person.
Im Flugverkehr gehen weltweit täglich nahezu 90.000 Gepäckstücke verloren, davon in Europa etwa 10.000.

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